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Trinkwasserverordnung nimmt Vermieter in die Pflicht


Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass die Gesundheit durch Trinkwasser zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein darf. Das soll Verbraucher vor gefährlichen Krankheiten schützen. Vor allem Legionellen bereiten den Behörden Sorgen. Diese Bakterien können schwere Lungenentzündungen verursachen. Sie kommen manchmal im Trinkwasser vor und vermehren sich unter Umständen rapide.

Adresse und Kontakt

Brüning bad & heizung GmbH
Fridtjof-Nansen-Weg 4
48155 Münster

T (02 51) 96 11 30
info@bruening-bad.de

Im Dezember 2013 wurde festgelegt, dass Vermieter ihre Mieter über vorhandene Bleileitungen informieren müssen. Sofern das der Fall ist, gilt es diese durch neue Leitungen zu ersetzen. Der gesetzlich festgeschriebene Blei-Wert ist äußerst niedrig. Er kann nur durch bleifreie Rohre eingehalten werden.

Die Verordnung betrifft jeden Hauseigentümer, der seine Wohnung vermietet und damit Wasser an die Mieter abgibt. Mehrfamilienhäuser sind in der Regel im Besitz einer zentralen Warmwasseranlage. Das heißt, auch deren Vermieter sind von der Verordnung betroffen. Gleiches gilt für alle Wohnungseigentümer: Sie haben der Verordnung ebenso Folge zu leisten. 


Trinkwasserverordnung: bindendes Recht

Folgende Pflichten gelten für Hausbesitzer und Verwalter:
  • Anzeigepflicht:
    Der Vermieter hat den Bestand an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Gleiches gilt für bauliche und betriebliche Veränderungen der Installationen.
  • Prüfpflicht:
    Einmal pro Jahr müssen Wasserproben an repräsentativen Stellen der Anlage entnommen werden. Das darf nur durch zugelassene Labore geschehen.
  • Aufzeichnungspflicht:
    Welche Aufbereitungsstoffe befinden sich in der Anlage - und in welchem Mengenverhältnis sind sie vorhanden? Es ist die Pflicht der Verwalter, das aufzuzeichnen. Auch sind sie verpflichtet, den Mietern auf Nachfrage die Daten bereitzustellen.
  • Informationspflicht/Aushangpflicht:
    Die Prüfungsergebnisse zur Wasserqualität müssen den Mietern schriftlich, oder durch einen Aushang im Haus, mitgeteilt werden.
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Gefährliche Krankheitserreger: Legionellen

Ein besonderes Augenmerk der Trinkwasserverordnung liegt in der Bekämpfung der Legionellen. Diese Bakterienart kommt aufgrund ihrer natürlichen Verbreitung im Grundwasser vor und vermehrt sich besonders schnell in warmem und stehendem Wasser. So gelangt Sie auch in unsere Leitungen: Denn häufig sind die Warmwasserbereitungs-anlagen auf Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad eingestellt - optimale Bedingungen für die Legionellen. Auch während der heißen Sommermonate besteht die Gefahr, dass sich das Wasser in den Leitungen erwärmt und zu einer Keimzelle der stäbchenförmigen Erreger werden kann.
Legionellen sind besonders für immungeschwächte Menschen gefährlich. Dabei führt nicht jede Berührung mit kontaminiertem Wasser zu einer Ansteckung. Hohe Gefahr besteht beim Einatmen des bakterienhaltigen Wassers (z.B. beim Duschen, durch Rasensprenger, bei Klimaanlagen oder in Whirlpools). Denn dadurch gelangen die Erreger in die Lunge und können die lebensbedrohliche Legionärskrankheit auslösen. Das Trinken von bakterienhaltigem Wasser führt in der Regel zu keiner Ansteckung. Trotzdem sollten vor allem junge und alte Menschen sehr vorsichtig sein - sie verfügen über eine schwächere Immunabwehr.

Was passiert bei einem Verstoß?

Ein Verstoß gegen die Legionellenprüfung kann schlimmstenfalls als Straftat gewertet werden: In diesem Fall ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren möglich. Aber auch, wenn der Tatbestand "nur" eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist mit sehr hohen Bußgeldern zu rechnen. Gleiches gilt, wenn Vermieter den anderen Pflichten der Trinkwasserverordnung (siehe oben) nicht nachkommen - hier wären ebenfalls empfindliche Geldstrafen fällig.

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Die Trinkwasserverordnung schützt vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser. Es können u.a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

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