Energie-Beratung

Klimapaket 2020: Austauschprämie, Förderungen & Zuschüsse

Das ab dem Januar 2020 in Kraft tretende Klimapaket verschreibt sich dem Klimaschutz. Durch die CO²-Steuer steigen die Kosten für fossile Brennstoffe deutlich an. Im Gegensatz dazu fördert die Regierung den Austausch altgedienter Heizanlagen durch moderne und klima-schonende Modelle mit Zuschüssen von bis zu 45 %. Es lohnt sich, jetzt Pläne für eine Modernisierung zu machen.  

Adresse und Kontakt

Brüning bad & heizung GmbH
Fridtjof-Nansen-Weg 4
48155 Münster

T (02 51) 96 11 30
info@bruening-bad.de

Bis zu 70 % Zuschuss für klimafreundliche Heizungssysteme

Der Austausch von Heizungsanlagen wird durch effizientere und klimafreundlichere Heizungssysteme mit hohen Prämien gefördert. Hier erfahren Sie mehr: 

Heizungsförderung

Hand

 

 

Förderübersicht BEG - Stand: 01.01.2023

Investitionszuschüsse für klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen

Der Einbau von erneuerbaren Energiesystemen wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellen sowie innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien wird mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % gefördert. Ist der Einbau mit einem Kesseltausch verbunden, so erhöht sich der Zuschuss auf jeweils 35 %.

Für Wärmepumpenanlagen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Die Boni sind nicht kumulierbar, d.h. der Bonus beträgt max. 5 %, auch wenn beide Kriterien erfüllt sind. 

Bei Biomasseanlagen beträgt der Zuschuss 10 %. Auch für Biomasseanlagen wird eine zusätzliche Tauschprämie in Höhe von 0 Prozentpunkten gewährt, wenn der alte Kessel getauscht wird, sodass auch hier eine maximale Förderung von 20 % möglich ist. 

10 % Zusatz-Prämie für Heizungstausch

Wer eine betriebsfähige Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ersetzen und fachgerecht entsorgen lässt, erhält eine Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozentpunkten auf die Basisprämie. 

Eine auszutauschende Gasheizung muss, sofern es sich nicht um eine Gasetagenheizung handelt, für die Gewährung der Prämie allerdings mindestens 20 Jahre alt sein. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen.

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Hubert Dierse

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